Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sunlumo Technology GmbH



Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der Sunlumo Technology GmbH und jedes mit Ihr abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

Angebote

2.1 Angebote der Sunlumo Technology GmbH sind grundsätzlich freibleibend.

2.2. Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung der Sunlumo Technology GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sunlumo Technology GmbH behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Sie können jederzeit zurückgefordert werden.

Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sunlumo Technology GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt oder eine Lieferung zum Versand gebracht hat.

3.2 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen von Sunlumo Technology GmbH vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch die Auftragsbestätigung ersetzt.

3.3 Die in technischen Unterlagen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

3.4 Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen und Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

3.5 Fallen im Land des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern und sonstige Abgaben an, sind diese vom Käufer zu tragen.

Preise

4.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ab Lager von Sunlumo Technology GmbH exklusive Verpackung, Verladung, Zoll, Montage, Versicherung, Umsatzsteuer.

4.2 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung. Treten zwischen Abschluss des Einzelvertrages und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich von Sunlumo Technology GmbH stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, erhöhen sich die nachkommenden Preise entsprechend, außer zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Monate.

Lieferung

5.1 Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Sunlumo Technology GmbH, jedoch nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen. Bei Lieferung gegen Akkreditiv beginnt die Lieferfrist mit dem Datum der Eröffnung des Akkreditivs.

5.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

5.3 Verzögert sich die Lieferung durch unabhängige Umstände, wie z.B. Arbeitskonflikte, Brand, Beschlagnahme, Embargo usw. so gilt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist als vereinbart.

5.4 Für eine unverschuldete oder fahrlässig verursachte Lieferverzögerung haftet Sunlumo Technology GmbH nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat Sunlumo Technology GmbH den Lieferverzug zumindest grob fahrlässig verschuldet, kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

5.5 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware bzw. Dienstleistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, kann Sunlumo Technology GmbH entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten.

5.6 Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn oder Spediteur) hat die Firma Sunlumo Technology GmbH Ihre Vertragspflichten erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über.

Zahlung

6.1 Die Zahlung hat, solange nichts schriftlich vereinbart ist, per Vorkasse auf die von Sunlumo Technology GmbH bekannt gegebene Zahlstelle zu erfolgen.

6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von Sunlumo Technology GmbH nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

6.3 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung im Verzug, so kann Sunlumo Technology GmbH

• auf Erfüllung des Vertrages bestehen,

• die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen aufschieben,

• ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 7% p.m. zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen,

• vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen,

• neue Lieferungen nur gegen Vorkasse oder gegen Zurverfügungstellung ausreichender Sicherheiten durchführen.

6.4 Eingeräumte Rabatte werden nur auf erfolgte Zahlung geleistet.

Bonitätsprüfung

7.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen gilt ein Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

8.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

8.4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns und verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorankündigung und während üblicher Geschäftszeiten.

8.5. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

8.6. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde auf das Eigentum von Sunlumo Technology GmbH hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Mängelhaftung

9.1 Der Besteller hat unsere Ware bei Anlieferung unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Mängel, die hierbei erkennbar sind, müssen vom Besteller unverzüglich gemeldet und auf den Frachtpapieren schriftlich vermerkt werden. Die tatsächlichen und detaillierten dargestellten Beschädigungen müssen dann innerhalb von vier 5 Tagen mit entsprechender Dokumentation übermittelt werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gewährleistungsansprüche von Rechtspersonen erlöschen 6 Monate nach Gefahrenübergang. Soweit die Mängelrüge berechtigt ist, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Werden durch Sunlumo Technology GmbH oder das Transportunternehmen die Mängel nicht beseitigt, ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Gegenüber Rechtspersonen verjähren alle Gewährleistungsansprüche spätestens drei Monate nach Zugang einer mit Einschreiben zu übersendenden Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, wenn der Besteller den Ablauf der Verjährungsfrist nicht unterbricht (z.B. durch Klageerhebung oder gerichtlichen Beweissicherungsantrag).

Gewährleistung

10.1 Sunlumo Technology GmbH leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten wie folgt Gewähr:

Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Sunlumo Technology GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes, Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Sunlumo Technology GmbH über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantievereinbarungen. Der Käufer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch den Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittelbaren oder unmittelbaren Schadens (Folgeschadens) und Gewinnentganges. Durch die Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.

10.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung unverzüglich zu prüfen. Gewährleistungsansprüche sind nur dann gewährt, wenn er die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt. Mündliche oder telefonische Verständigung genügen der Rügepflicht nicht.

Die Gewährleistungspflicht von Sunlumo Technology GmbH findet nur auf Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Montage und Betriebsbedingungen auftreten, Anwendung. Sie gilt Insbesondere nicht für Mängel, die aufgrund vom Käufer oder Dritten durchgeführten Reparaturen oder Änderungen ohne schriftliche Zustimmung von Sunlumo Technology GmbH entstanden sind.

Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

11.2 Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam –ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Haftung

12.1 Sunlumo Technology GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern der Sunlumo Technology GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverluste, Entschädigungsansprüche Dritter wird ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage und Betrieb oder behördlicher Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Recht

13.1 Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

13.2 Für sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht Anwendung.

Stand vom 01. September 2024